1. Treffen der Gründungsmitglieder (mind. 2 Personen) mit Ausarbeitung der Statuten
    • Musterstatuten (Word-Dokument – gezippt)
    • Anzeige der Vereinserrichtung bei der Bezirkshauptmannschaft
      Formular
    • Anzeige Vereinserrichtung (einscannen) und mit Satzung an BH
      post.bhwt@noel.gv.at senden
    • Abklärung, ob die Teilnehmer der EEG (siehe Punkt 4 Energiegemeinschaftsart)
      o innerhalb einer Trafostation (lokal) oder
      o innerhalb eines Umspannwerks (regional) liegen.
      Abfrage NÖ Netz Umspannwerk und Trafostation mit Zählpunktnummer (auf EVN-Rechnung ersichtlich)
      Liegen alle Teilnehmer innerhalb einer Trafostation, ist die Ersparnis bei den Netzgebühren etwas höher.
  2. Schreiben von der BH: Erlaubnis zur Aufnahme der Vereinstätigkeit, Gebühren 18,20 Euro
  3. Konstituierende Generalversammlung und Wahlanzeige an BH polizei.bhwt@noel.gv.at schicken (einscannen).
  4. Bei ebUtilities Energiegemeinschaft als Marktpartner registrieren
    • Bestätigung der E-Mail-Adresse
    • nach 1 bis 2 Tagen:
      Freischaltung der Registrierung
      Zuteilung einer Marktpartner-ID (RCxxxxxx)
    • Über ein Dashboard kann der Eintrag bei ebUtilities, wenn notwendig, bearbeitet werden.
    • Vereinbarung mit dem Netzbetreiber: E-Mail an energiegemeinschaften@netz-noe.at
      Folgende Informationen werden für die Vertragserstellung benötigt:  
      – Marktpartnernummer der EEG (RC-Nummer von ebUtilities) 
      – Name und Anschrift der EEG 
      – Name und Kontaktdaten des Betreibers der EEG für Rückfragen und Korrespondenz  
      – Energie Aufteilungsmodell: dynamisch oder statisch (Empfehlung: dynamisch)
      – Energiegemeinschaftsart: regional im Bereich des Umspannwerks „Name“ oder lokal im Bereich der
        Transformatorstationsnummer: „Bezeichnung“ laut Abfrage NÖ Netz
      – Nachweis über die von der EEG gewählten Gesellschaftsform (Auszug aus dem Vereinsregister
  5. Nach Vereinbarung mit Netzbetreiber:
    • Registrierung im EDA Portal
    • Eintragung der Teilnehmer anhand ihrer Zählpunktnummer (auf EVN-Rechnung ersichtlich)
      Alle Teilnehmer müssen für ihr Smartmeter (Stromzähler) das Webportal verwenden (Registrierung):
      bei Einstellungen im Webportal Opt-in auswählen (Übertragung Zählerstände 1 x täglich, alle Viertelstundenwerte)
    • Die Teilnehmer der EEG müssen die Anfrage der Datenfreigabe im Smartmeter-Webportal bestätigen.
  6. Laufender Betrieb: Die für die Verrechnung notwendigen Daten (gelieferte und bezogene Strommengen) können über das EDA Portal abgefragt werden. 



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