- Treffen der Gründungsmitglieder (mind. 2 Personen) mit Ausarbeitung der Statuten
- Musterstatuten (Word-Dokument – gezippt)
- Anzeige der Vereinserrichtung bei der Bezirkshauptmannschaft
Formular - Anzeige Vereinserrichtung (einscannen) und mit Satzung an BH
post.bhwt@noel.gv.at senden - Abklärung, ob die Teilnehmer der EEG (siehe Punkt 4 Energiegemeinschaftsart)
o innerhalb einer Trafostation (lokal) oder
o innerhalb eines Umspannwerks (regional) liegen.
Abfrage NÖ Netz Umspannwerk und Trafostation mit Zählpunktnummer (auf EVN-Rechnung ersichtlich)
Liegen alle Teilnehmer innerhalb einer Trafostation, ist die Ersparnis bei den Netzgebühren etwas höher.
- Schreiben von der BH: Erlaubnis zur Aufnahme der Vereinstätigkeit, Gebühren 18,20 Euro
- Konstituierende Generalversammlung und Wahlanzeige an BH polizei.bhwt@noel.gv.at schicken (einscannen).
- Bei ebUtilities Energiegemeinschaft als Marktpartner registrieren
- Bestätigung der E-Mail-Adresse
- nach 1 bis 2 Tagen:
Freischaltung der Registrierung
Zuteilung einer Marktpartner-ID (RCxxxxxx) - Über ein Dashboard kann der Eintrag bei ebUtilities, wenn notwendig, bearbeitet werden.
- Vereinbarung mit dem Netzbetreiber: E-Mail an energiegemeinschaften@netz-noe.at
Folgende Informationen werden für die Vertragserstellung benötigt:
– Marktpartnernummer der EEG (RC-Nummer von ebUtilities)
– Name und Anschrift der EEG
– Name und Kontaktdaten des Betreibers der EEG für Rückfragen und Korrespondenz
– Energie Aufteilungsmodell: dynamisch oder statisch (Empfehlung: dynamisch)
– Energiegemeinschaftsart: regional im Bereich des Umspannwerks „Name“ oder lokal im Bereich der
Transformatorstationsnummer: „Bezeichnung“ laut Abfrage NÖ Netz
– Nachweis über die von der EEG gewählten Gesellschaftsform (Auszug aus dem Vereinsregister)
- Nach Vereinbarung mit Netzbetreiber:
- Registrierung im EDA Portal
- Eintragung der Teilnehmer anhand ihrer Zählpunktnummer (auf EVN-Rechnung ersichtlich)
Alle Teilnehmer müssen für ihr Smartmeter (Stromzähler) das Webportal verwenden (Registrierung):
bei Einstellungen im Webportal Opt-in auswählen (Übertragung Zählerstände 1 x täglich, alle Viertelstundenwerte) - Die Teilnehmer der EEG müssen die Anfrage der Datenfreigabe im Smartmeter-Webportal bestätigen.
- Laufender Betrieb: Die für die Verrechnung notwendigen Daten (gelieferte und bezogene Strommengen) können über das EDA Portal abgefragt werden.