Ab 1. Jänner 2027:
- Berechnung nicht nur an der Menge an verbrauchtem Strom (Arbeitspreis), sondern auch an der Menge, die gleichzeitig – in einer Viertelstunde – verbraucht wird (Leistungspreis).
- Umstellung schrittweise ab 2027, Endstufe 2030 (50 % Arbeitspreis, 50 % Leistungspreis).
- Der Arbeitspreis von derzeit ca. 10,5 ct/kWh wird schrittweise gesenkt. Netzkosten Grundpreis und Entgelt für Messleistungen werden abgeschafft.

Haushalt A – Benützung vieler Geräte gleichzeitig
| Gerät | Leistung in kW | Verbrauch kWh in 15 min |
| Backrohr – mind. 15 min | 3,00 kW | 0,750 kWh |
| Geschirrspüler – Heizphase (15 min) | 2,00 kW | 0,500 kWh |
| Waschmaschine – Heizphase (15 min) | 2,00 kW | 0,500 kWh |
| Kaffeemaschine – 3 min | 1,50 kW | 0,300 kWh |
| Grundlast (Licht, Kühlschrank, Router … | 0,30 kW | 0,075 kWh |
| Summe | 2,125 kWh | |
| für Berechnung Leistungspreis (Leistungsspitze) | 8,40 kW | Verbrauch kWh in 15 min x 4 |
Haushalt B – Benützung der Geräte verteilt
| Gerät | Leistung in kW | Verbrauch kWh in 15 min |
| Backrohr – mind. 15 min | 3,00 kW | 0,750 kWh |
| Geschirrspüler – Heizphase (15 min) | andere Stunde | |
| Waschmaschine – Heizphase (15 min) | andere Stunde | |
| Kaffeemaschine – 3 min | 1,50 kW | 0,300 kWh |
| Grundlast (Licht, Kühlschrank, Router … | 0,30 kW | 0,075 kWh |
| Summe | 1,25 kWh | |
| für Berechnung Leistungspreis (Leistungsspitze) | 4,50 kW | Verbrauch kWh in 15 min x 4 |
o Kilowatt: Wie viel Energie in einem Moment verbraucht wird.
o Kilowattstunden: Wie viel Energie über einen Zeitraum verbraucht wird.
Beispiel: Ein Backrohr benötigt für den Betrieb eine Leistung von 3 kW. Über einem Zeitraum von 30 Minuten verbraucht es 1,5 kWh Strom, bei einen Zeitraum von 1 Stunde 3 kWh Strom.
Ermittlung des höchsten Stromverbrauchs in einem Zeitraum von 15 Minuten in einem Monat.
Gezählt wird die mittlere Leistung über die 15 Minuten. Kurze Einschaltspitzen (wenige Minuten) fallen dadurch kaum ins Gewicht (Glättung).
Dieser Wert (abzüglich Anteil Strom von der EEG) wird mit 4 multipliziert.
Die Untergrenze: 2 kW: Verrechnet werden mindestens 20 % der vereinbarten Leistung (auf der Stromrechnung ersichtlich), jedenfalls aber 2 kW (§ 6 Abs. 3). Unter 2 kW zahlt niemand, auch wenn die echte Spitze darunter liegt.
Diese Grenze tritt an die Stelle von Netzpauschale und Messentgelt. Eine Mindestbeteiligung gab es also auch vorher, nur anders berechnet.
Leistungspreis pro kW und Monat: ab 2026 ca. € 1,60, ab 2030 ca. € 2,80.
Übersteigt die Leistungsspitze 10 kW, so verdoppelt sich der Leistungspreis für den Teil, der über 10 kW liegt.
Smart-Meter-Portal: Link
Hinweis: Die Anzeige der Leistungsspitze ist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung von Opt-in – in den Einstellungen Smart-Meter-Portal – möglich. Opt-in ist bei allen Mitgliedern einer EEG aktiviert.
Schritt 1: Leistungsspitze der einzelnen Monaten ermitteln (Smart-Meter-Portal)
o In einem durchschnittlichen Haushalt (Jahresverbrauch 3.500 kWh) sollte die Leistungsspitze bei ca. 3,5 bis 4 kW liegen.
o Kleine Haushalte (Jahresverbrauch) mit einer Leistungsspitze von ca. 2,0 kW werden geringere Netzgebühren bezahlen.
o Ab einer Leistungsspitze von ca. 7 kW werden die Netzgebühren etwas höher sein.
o Ab einer Leistungsspitze von 10 kW werden die Netzgebühren merklich höher sein.
Schritt 2: Sollte die Leistungsspitze ungewöhnlich hoch sein, Stromverbraucher überprüfen.
o Vermeiden Sie den gleichzeitigen Betrieb von Elektrogeräten mit einer hohen Leistungsaufnahme:
– Elektroherd Kochplatte: ca. 1,0 bis 2,0 kW
– Elektroherd Backrohr: ca. 2,0 bis 3,0 kW
– Geschirrspüler Aufheizphase: ca. 2,0 kW
– Waschmaschine Aufheizphase: ca. 2,0 kW
– Kleindurchlauferhitzer: ca. 3,5 bis 6,5 kW
– Elektroboiler (Warmwasser): ca. 2,0 kW
– Elektroauto laden: 11,0 / 22 kW (kann gedrosselt werden)
– Wärmepumpe: 2,5 bis 4,5 kW
o Die Grundlast (Licht, Kühlschrank, Router ..) mit 0,3 kW fällt nicht ins Gewicht.
